Empfänger: Bürgermeisterin Christine Klein (Parteilos) und Stadtvorstand
Zugang: Zustellung per Paket
Anlagen: Variante 1 (-)
Variante 2 (X)
Skalar-Flyer (X)
Schreiben vom: 03.02.2026
Frist: 28.02.2026
Stand: 24.02.2026
Rückmeldung: Antwort erhalten 05.03.2026..Die Errichtung und der Betrieb von Mobilfunkanlagen unterliegen in Deutschland klar geregelten bundesrechtlichen Vorgaben. Zuständig für die Genehmigung ist nicht die Stadt selbst, sondern der Kreis Bergstraße.
Für die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte gemäß der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) ist die Bundesnetzagentur zuständig.
Eine Entfernung bestehender Anlagen kann die Stadt daher weder veranlassen noch wäre sie rechtlich begründbar.